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Die Richtlinie 2013/35/EU legt Mindestanforderungen für den Schutz von Personen fest vor Gefährdungen, die durch elektromagnetische Felder hervorgerufen werden. Im Bereich der Großküchengeräte hat die Richtlinie Relevanz für alle induktiv betriebenen Geräte (z.B. Induktionskochfeld). Anhand dieser Richtlinie kann keine CE-Kennzeichnung erfolgen