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Sie behandelt als sogenannte „Grundanforderungen an Bauwerke“ (EN: basic work requirements (BWR)) u.a. Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung sowie des Umweltschutzes.

Die Verordnung bestimmt die Kriterien für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten und die Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts als Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Mit ihr werden Rolle und Zuständigkeiten von Herstellern, Vertriebshändlern, Importeuren, technischen Bewertungsstellen sowie der Marktüberwachung und Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anwendung dieser EU-Verordnung festgelegt.

Die Grundanforderungen an Bauwerke nach der Bauprodukteverordnung sind unter anderem die Grundlage für Normen und harmonisierte technische Spezifikationen. 


Bauprodukteverordnung und häusliche Feuerstätten

Häusliche Feuerstätten gelten als Bauprodukte und fallen somit unter die Bauprodukteverordnung und deren Anforderungen. Mit Mandat M/577 der Europäischen Kommission ist CEN/TC 295 „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“ beauftragt, die Normen für die Feuerstätten zu überarbeiten. Mit dem Mandat werden die wesentlichen Merkmale für die Leistungserklärung nach Bauproprodukteverordnung für die Feuerstätten festgeschrieben.