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Um eine Festbrennstoff-Feuerstätte und eine Lüftungsanlage in einem Gebäude bzw. einer Nutzungseinheit gemeinsam betreiben zu können, wurden in der Vergangenheit bereits die rechtlichen Grundlagen festgelegt. Trotzdem kam und kommt es bei der praktischen Umsetzung des gemeinsamen Betriebes in den Gebäuden bzw. Nutzungseinheiten immer wieder zu Problemen.

Um hier Abhilfe für die Probleme in der Praxis zu schaffen, hat der HKI-Verband die Experten der Verbände der jeweiligen Gewerke eingeladen, um die Thematik branchenübergreifend zu diskutieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei wurde deutlich, dass es bei der Verknüpfung bzw. Zusammenführung unterschiedlicher Gewerke oft zu Missverständnissen, Überschneidungen und Verantwortungslücken kommt. Am Ende haben die Beteiligten eine „Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ erstellt.

Diese Übersicht stellt die Möglichkeiten für den gemeinsamen Betrieb aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (TROL, DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder etc.) dar und informiert, welche Erklärungen und Dokumentationen dem bevollmächtigten Schornsteinfeger für die Abnahme nach Landesrecht vorzulegen sind.

Weiterhin sind in der Übersicht mögliche Varianten des gemeinsamen Betriebes von Festbrennstoff-Feuerstätte, Lüftungsanlage sowie Lüftungsgerät und ggf. notwendiger Sicherheitseinrichtung zusammengestellt.

Aktuell werden zusammen mit einigen Partnern der Expertenrunde praxisbezogene Infomaterialen für Endverbraucher und Handwerk entwickelt. Hier steht die einfache Darstellung des komplexen Inhalts im Vordergrund. Die Unterlagen werden sowohl als klassisches Handout zur Verfügung gestellt sowie als digitale Variante.