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Die deutsche Bedarfsgegenstände-Verordnung legt fest, welche Voraussetzungen für Bedarfsgegenstände, insbesondere Lebensmittelbedarfsgegenstände, gelten und was an bedenklichen Stoffen aus diesen an den menschlichen Körper oder das Lebensmittel abgegeben werden darf. Die Verordnung dient der Umsetzung der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 und unter anderem der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.