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Zur Förderung von Investitionsströmen aus dem Finanzsektor an Unternehmen, die sich nachhaltig aufstellen und so dabei helfen, dass die ambitionierten Klimaziele der EU, bis 2050 CO2-neutral zu werden, auch erreicht werden, wurde in der EU die Taxonomie eingeführt. Bemessungsgrundlage für die Finanzierung bzw. Förderung von nachhaltigem Wachstum ist eine standardisierte Definition von „grünen“ Geschäftsaktivitäten, die nach bestimmten Kriterien erfasst und bewertet werden. Es handelt sich also im Grunde um Klassifizierungen (Bewertungskriterien), ob ein Unternehmen in Bezug auf Investitionen, Finanzprodukte, Aktivitäten etc. nachhaltig aufgestellt ist.


Kurz gesagt bedeutet dies, dass die Kapitalströme in Zukunft andere Wege gehen werden. Und es gilt zu bedenken, dass die Umsetzung des Green Deals einen hohen Investitionsbedarf mit sich bringt. Es könnte also zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen kommen, wenn diese neuen Anforderungen im Geschäftsmodell nicht berücksichtigt werden. Hier zieht der HKI Schlussfolgerungen für seine Mitglieder und begleitet solche Prozesse direkt in Brüssel: Grundsätzlich zeigt sich hier, dass die Strategie der „HKI Roadmap Green Deal“ zur nachhaltigen Produktpolitik eine Schlüsselfunktion hat, um zukunftsfähig zu bleiben.