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Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, legt Regeln fest, um sicherzustellen, dass diese Materialien so hergestellt werden, dass von ihnen keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausgeht und sie gemäß der guten Herstellungspraxis (GMP) produziert wurden. Als Verwerter verpackter Lebensmittel ist die Großküche die letzte Station vor dem Lebensmittelverbrauch und steht in der Verantwortung, dass alle Akteure korrekte und gewissenhafte Angaben gemacht haben. So unterliegen auch Arbeitsmaterialien aus Kunststoff wie z.B. Speisentransportbehälter, Schneidebretter, Kochlöffel oder Pfannenwender den Anforderungen.